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REACH-Verordnung
zu monomeren Isocyanaten kurz erklärt


Was bedeutet REACH? Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals. Zu Deutsch: Die REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Was gilt neu für Diisocyanate? Ab dem 24. August 2023 müssen alle gewerblichen und industriellen Anwender eine Schulung absolvieren, bevor sie Produkte verwenden können, die mehr als 0,1 % monomere Diisocyanate enthalten. Diese neuen Vorschriften gelten auch für Produkte wie Giessharze, Polyurethanklebstoffe, Dichtstoffe und Beschichtungsmaterialien, die im Bauwesen und in der industriellen Produktion verwendet werden.

Für welche RETOL Produkte gilt diese Regelung? Aus Gründen der Arbeitssicherheit empfehlen wir eine Schulung für RETOL Produkte mit mehr als 0,1 % Diisocyanaten, die in einem professionellen oder industriellen Umfeld verwendet werden. Jedes Produkt, das dieser Beschränkung unterliegt, trägt folgenden Hinweis auf seiner Verpackung: "Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erforderlich."

Zusätzlich finden Sie diese Informationen auch in unserem RETOL Schulungshinweis.

Online-Schulungsangebot

Zur Umsetzung der geforderten Schulung wurde für Sie als Boden- oder Parkettleger ein Trainingskonzept zur Verfügung gestellt, welches die praktischen Fragen für den Fußbodenbereich abdeckt. Hier geht es zur Buchung der Bodenleger-Schulung: Jetzt anmelden

Was bedeutet das für Sie und Ihre Mitarbeiter?

- Schulung im sicheren Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten Ihrer Mitarbeiter bis zum 24. August 2023

- Fachhändler müssen die Informationen an Verarbeiter von betroffenen PU-Produkten weitergeben

- Verarbeiter müssen vom Arbeitgeber geschult werden 

- Schulung für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von >0,1 %

- Schulung durch geschultes Personal oder online

- Dokumentierter Nachweis der Teilnahme an einer Schulung, einschließlich erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung ist zwingend erforderlich

- Ausnahme: Keine Schulungsnachweispflicht beim Kauf oder Verkauf der Produkte 

- Schulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle häufig gestellte Fragen (FAQ).


Was sind Diisocyanate?

Diisocyanate werden hauptsächlich zur Herstellung von Polyurethanprodukten wie Hart- und Weichschaumstoffen, Beschichtungen, Klebstoffen, Dichtungsmitteln und Elastomeren verwendet. Sie sind in flüssigen und pastösen Produkten in unterschiedlichem Maße vorhanden, reagieren aber vollständig mit der Umgebungsfeuchtigkeit und sind daher in fertigen, ausgehärteten Polyurethanprodukten nicht mehr vorhanden.


Was ist das Ziel dieser Einschränkung?

In den Registern für arbeitsbedingte Erkrankungen in ganz Europa werden regelmäßig genaue, wenn auch niedrige jährliche Zahlen von Asthmafällen im Zusammenhang mit der Arbeit mit Diisocyanaten erfasst. Im Jahr 2012 begann die deutsche Behörde BAuA mit der Arbeit an einer Verordnung, die diese Zahlen deutlich senken soll. Diisocyanate können sicher gehandhabt werden, wenn angemessene Maßnahmen zur Handhabung und zum Risikomanagement getroffen werden. Allerdings kann ein einziger Vorfall eine Person für Diisocyanate sensibilisieren, die dann schon bei geringsten Konzentrationen Asthma auslösen können. Der beste Weg, ein solches Risiko zu beherrschen, besteht darin, alle, die mit Diisocyanaten arbeiten, im richtigen Umgang mit ihnen zu schulen.


Welche rechtlichen Beschränkungen gelten für Vertreiber, Nutzer und deren Arbeitgeber?

Die Beschränkung stellt sicher, dass jeder, der beruflich mit Diisocyanaten umgeht, vor ihrer Verwendung über ihre Eigenschaften und die Anforderungen an den sicheren Umgang mit ihnen geschult wurde. Sie besteht aus zwei Teilen: der eine gilt für die Hersteller von PU-Produkten, der andere für die gewerblichen Anwender. 

1. Um ein von der Beschränkung betroffenes Produkt zu verkaufen, muss die Schulungsanforderung auf dem Etikett erwähnt werden, und der Lieferant muss dem Kunden Informationen darüber geben, wo oder wie er die erforderliche Schulung erhalten kann. 

2. Um ein von der Beschränkung betroffenes Produkt zu verwenden, muss der Arbeitgeber dokumentieren, dass der Benutzer eine erfolgreiche Schulung absolviert hat.


Gibt es einen Zeitplan für die Einführung der Ausbildung?

Ab dem 24. Februar 2022 müssen Produkte, die der Beschränkung unterliegen, entsprechend gekennzeichnet werden. Ab dem 24. August 2023 muss eine Schulung absolviert werden, bevor die betroffenen Produkte verwendet werden. Die Schulung ist fünf Jahre lang gültig, danach muss sie erneuert werden.


Wird RETOL Schulungen für seine Kunden anbieten?

Es ist nicht geplant, spezielle Diisocyanat-Schulungen für RETOL-Kunden anzubieten.


Woher weiß ich, ob ich diese Schulung absolvieren muss?

Sie müssen die Schulung absolvieren, wenn Sie ein Produkt mit mehr als 0,1 % Diisocyanaten in einem professionellen oder industriellen Umfeld verwenden. Jedes Produkt, das dieser Beschränkung unterliegt, muss auf seiner Verpackung den folgenden Hinweis tragen: "Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erforderlich."


Welche Produkte sind von dieser Einschränkung betroffen?

Die Beschränkung gilt für alle Produkte, die mehr als 0,1 % monomere Diisocyanate enthalten. Im Allgemeinen ist dies bei den meisten derzeit auf dem Markt befindlichen Polyurethanprodukten der Fall, z. B. bei Klebstoffen, Dichtungsmitteln, Beschichtungen, Bodenbelägen usw. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass ausgehärtete Produkte in ihrem fertigen Zustand keine Isocyanate mehr enthalten und dass die Beschränkung für sie nicht gilt. Sie gilt auch nicht für Produkte mit sehr geringen Restmengen an Diisocyanat.


Werden Polyurethanprodukte von RETOL durch die neue REACH-Beschränkung verboten?

Die Beschränkung verbietet weder den Verkauf noch die Verwendung von PU-Produkten. Einige Produkte aus der gesamten Produktpalette von RETOL werden von dieser neuen REACH-Beschränkung jedoch betroffen sein. Dazu zählen: 

  • BASE Pri PU
    Vorstrich / 11 kg
    302,40 €
    Inhalt: 11 kg (27,49 € / kg)
  • BASE Fusion 2K PU
    2-K PUR-basierter Parkettklebstoff / 9,625 kg
    (3)
    54,10 €
    Inhalt: 9.625 kg (5,62 € / kg)
  • BASE Fusion 2K PU Plus
    2-K PUR-basierter Parkettklebstoff / 8,485 kg
    61,50 €
    Inhalt: 8.485 kg (7,25 € / kg)
  • BASE 2K Bond Silicat
    Selbstverlaufende 2K Vergussmasse / 0,6 l
    30,10 €
    Inhalt: 0.6 l (50,17 € / l)
  • BASE Fusion Repair
    PUR-basierter Reparaturklebstoff / 0,75 kg
    53,00 €
    Inhalt: 0.75 kg (70,67 € / kg)