REACH-Verordnung
zu monomeren Isocyanaten kurz erklärt
Was bedeutet REACH? Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals. Zu Deutsch: Die REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Was gilt neu für Diisocyanate? Ab dem 24. August 2023 müssen alle gewerblichen und industriellen Anwender eine Schulung absolvieren, bevor sie Produkte verwenden können, die mehr als 0,1 % monomere Diisocyanate enthalten. Diese neuen Vorschriften gelten auch für Produkte wie Giessharze, Polyurethanklebstoffe, Dichtstoffe und Beschichtungsmaterialien, die im Bauwesen und in der industriellen Produktion verwendet werden.
Für welche RETOL Produkte gilt diese Regelung?
Aus Gründen der Arbeitssicherheit empfehlen wir eine Schulung für RETOL Produkte mit mehr als 0,1 % Diisocyanaten, die in einem professionellen oder industriellen Umfeld verwendet werden. Jedes Produkt, das dieser Beschränkung unterliegt, trägt folgenden Hinweis auf seiner Verpackung: "Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erforderlich."
Zusätzlich finden Sie diese Informationen auch in unserem RETOL Schulungshinweis.
Online-Schulungsangebot
Zur Umsetzung der geforderten Schulung wurde für Sie als Boden- oder Parkettleger ein Trainingskonzept zur Verfügung gestellt, welches die praktischen Fragen für den Fußbodenbereich abdeckt. Hier geht es zur Buchung der Bodenleger-Schulung: Jetzt anmelden
Was bedeutet das für Sie und Ihre Mitarbeiter?
- Schulung im sicheren Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten Ihrer Mitarbeiter bis zum 24. August 2023.
- Fachhändler müssen die Informationen an Verarbeiter von betroffenen PU-Produkten weitergeben
- Verarbeiter müssen vom Arbeitgeber geschult werden
- Schulung für alle gewerblichen und industriellen Verwender von Produkten mit einer Gesamtkonzentration an monomerem Diisocyanat von >0,1 %
- Schulung durch geschultes Personal oder online
- Dokumentierter Nachweis der Teilnahme an einer Schulung, einschließlich erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung ist zwingend erforderlich
- Ausnahme: Keine Schulungsnachweispflicht beim Kauf oder Verkauf der Produkte
- Schulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle häufig gestellte Fragen (FAQ).